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Eines der aktuell spannendsten Förderprogramme ist „Digital Jetzt!„. Hier können deutschlandweit Unternehmen (bis zu 500 Mitarbeiter) mit einem Zuschuss von bis zu 100.000 € (in der Regel bis zu 50.000 €) rechnen. Doch es ist nicht nur finanziell gesehen das momentan attraktivste Förderprogramm sondern auch das umfangreichste. Beantragt werden kann es u.a. für:

  • E-Commerce Projekte
  • Brand Websites
  • App-Entwicklung
  • Online Marketing
  • Digitalisierung von Prozessen/Prozessmanagement-Tools und individuelle Web-Entwicklung

Sie können für Ihr Digitalsierungsprojekt mit dem Förderprogramm des BMWi (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) „Digital Jetzt!“ eine Förderung von bis zu 70% beantragen. Durch die Förderung erhalten Unternehmer die Möglichkeit, ihre Geschäftsprozesse nachhaltig zu vereinfachen und/oder auszubauen. Nur durch Digitalisierung können sich Unternehmen langfristig am Markt positionieren und im Wettbewerb behaupten. Gerade in der Corona-Zeit kann dies einen enormen Vorteil gegenüber der Konkurrenz bedeuten.

Das Programm läuft bis Ende 2023 und ist mit 203 Mio. € Fördervolumen zwar entsprechend großzügig ausgestattet, jedoch ist es auch hier wie in jedem anderen Wettbewerb: Je früher die Antragsstellung erfolgt, desto höher sind die Chancen auf eine Förderung. Für eine Bewilligung der Förderung spielen noch einige Faktoren (wie z.B. die Niederlassung in Deutschland) eine Rolle. Wir erläutern Ihnen in unserem Webinar „Förderprogramme für die Digitalisierung“ was zu beachten ist, um bei der Antragsstellung erfolgreich zu sein. Es sollen bewusst nahezu alle Mittelständler das Programm nutzen können, um sich effizienter und erfolgreicher am Markt zu positionieren. Dabei ist der Zweck der Förderung bewusst weit gefasst, um allen Branchen (Handwerker, Gewerbebetriebe, freie Berufe beliebiger Branchen) entsprechend ihrer Herausforderungen Unterstützung zukommen zu lassen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen

Auf dem Markt tummeln sich einige geschützte Marken mit dem Bestandteil "Black Friday". Mindestens einer der Markeninhaber mahnt wohl derzeit andere Händler ab, die den Begriff "Black Friday" in ihrer Werbung bzw. in Angeboten verwenden. Falls Sie also auch gerade eine Aktion planen, die "Black Friday" als Bezeichnung enthält, seien Sie vorsichtig. Lohn es sich deswegen das Risiko einer Abmahnung einzugehen? Wenn Sie eine solche Abmahnung bekommen, dann steht Ihnen womöglich eine längere Auseinandersetzung bevor, die Geld und Zeit kosten kann.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm „Go-Digital“ kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung von digitalen Projekten – unter anderem auch beim Aufbau einer professionellen Website oder einem Online-Shop.

Gefördert werden:

Neu- bzw. Weiterentwicklung der Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen (Technologie- / IT-Beratung), die von externen Unternehmen durchgeführt werden.

Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf den Aufbau oder die Entwicklung bzw. Optimierung allgemeiner interner Geschäftsprozesse abzielen. Eine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Form von Hardware oder Software ist ebenfalls nicht Gegenstand der Förderung.

SSL-Zertifikate werden zur Pflicht.

Bereits seit dem 01.01.2017 gibt es für Webseitenbetreiber eine Änderung von Google, welche für viele Seiten von hoher Bedeutung ist. Es geht dabei um die Pflicht auf eine gesicherte Verbindung (https://) umzustellen. Was bedeutet eigentlich “Pflicht”? Google geht hier einen sehr effektiven Weg, denn seit Januar 2017 hat der Google Browser “Chrome” nach und nach ungesicherte Seiten mit einem dezenten “Nicht sicher” in der Adressleiste versehen. Ein solcher Hinweis ist natürlich für viele Webseitenbetreiber kritisch, denn wer möchte schon seine Besucher verunsichern werden ein Hinweis auftauscht, dass die aktuelle Seite nicht sicher sei? Google geht hier nun noch einen Schritt weiter und straft nicht nur ungesicherte Seiten im Ranking ab, sondern warnt den Besucher zusätzlich aktiv in der Adresszeile.

Die EU-Datenschutzverordnung gilt seit dem Frühjahr 2016 und wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar, d.h. Pflicht und dann wird es ernst! Sie hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter, auf die Nutzung von Kundendaten, auf Newsletter oder Werbemails und nicht zuletzt auf Rechtstexte im Internet. Dazu gehört auch die Datenschutzerklärung. Wie diese auszusehen hat, regelte bisher das sogenannte Telemediengesetz (aus § 13 TMG). Da die neue EU-Datenschutzgrundverordnung europaweit gilt, ist sie allerdings nationalen Definitionen und Regelungen, also auch dem TMG, überstellt.

In den vergangenen 12 Monaten hat Ransomware einen neuen Grad an Ausgereiftheit und Bedrohung erreicht. Somit ist Ransomware zu einer der gefährlichsten Cyberbedrohungen geworden, denen sowohl Unternehmen als auch Privatanwender ausgesetzt sind. Sie müssen sich der Bedrohung durch Ransomware voll bewusst sein und die Stärkung Ihrer Abwehrmaßnahmen zu einer dauerhaften Priorität machen. Zwar lassen sich die Chancen einer Infektion mithilfe sehr guter Antivirensoftware auf ein Minimum reduzieren, aber es ist dennoch von höchster Wichtigkeit, Endbenutzer über Ransomware aufzuklären und sie zu sensibilisieren!

Sie haben ein Patent oder ein Gebrauchsmuster angemeldet? Da kann es sein, daß Sie Zahlungsaufforderungen  z.B. von der DMVG, die einen offiziellen Eindruck machen, aber tatsächlich NICHT von einem Amt stammen, bekommen. Oft handelt es sich hierbei um versteckte Angebote einer mehr oder weniger nutzlosen Dienstleistung. Seien Sie wachsam und suchen Sie ggf. den Namen des Absenders im Internet - oft finden Sie dann schon einschlägige Warnungen, z.B. auf den Seiten des Deutschen Patent- und Markenamtes. Die DMVG z.B. fiel bislang vor allem im Zusammenhang mit Markenverlängerungen auf. Sie schreibt aber auch Inhaber von Gebrauchsmustern an.

Alle Online-Händler im Verbrauchergeschäft ab dem 09.01.2016 verpflichet eine zusätzliche Kundeninformation samt Verlinkung auf eine EU-Seite in Ihren Shop einzubauen. Man muss nun seine Kunden im Shop darüber informieren, dass es eine Online-Plattform der EU gibt, wo bestimmte Streitschlichtungen angeboten werden. Allerdings ist diese besagte Online-Plattform ist noch nicht einmal in Betrieb.

Wie soeben bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht München vor etwa drei Wochen tatsächlich entschieden, dass die Bestätigungsmail beim Double-Opt-In unzulässig sein soll, weil sie eine unzumutbare Belästigung darstelle. Für alle Leser, die mit dem Begriff “Double-Opt-In” nichts anfangen können: Das ist dieses bekannte Verfahren, bei dem man auf einen Bestätigungslink klicken muss, wenn man einen Newsletter bestellt hat – also gerade zur Vermeidung von Spam gedacht. Wer mal bei Wikipedia nachlesen möchte, wie das funktioniert: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat folgende Warnung auf seiner Webseite veröffentlicht:

"Warnung vor vermeintlichen Außendienstmitarbeitern des DPMA. Wir haben die Information erhalten, dass Betrüger sich unter Vorlage angeblicher Dienstausweise als "Außendienstmitarbeiter" des Deutschen Patent- und Markenamtes ausgeben. Sie geben vor, Schutzrechtsanmeldungen überprüfen zu wollen und mit dem Einzug der entsprechenden Gebühren betraut zu sein. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Deutsche Patent- und Markenamt keine Außendienstmitarbeiter beschäftigt."

In der aktuellen Ausgabe einer Fachzeitschrift für Internet-Handel findet sich auf der dortigen "Recht"-Seite ein Ratgeber-Artikel zum Markenschutz. Darüber prangt ein Bild, auf dem ein Anzugträger ein großes "(C)"-Symbol in die Kamera hält. Finden Sie den Fehler in diesem Bild! Das Bild ist falsch ausgewählt, denn "(C)" steht nicht für Marke, sondern für Copyright (also Urheberrecht). Eine registrierte Marke kennzeichnet man hingegen mit dem (R). Anscheinend hat der Gestalter der Zeitung einfach irgendein Stockfoto gegriffen, ohne sich noch einmal fachlich zu vergewissern, ob es überhaupt zum Inhalt des Artikels paßt.

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